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DER ARCHITEKT – SACHWALTER DES BAUHERREN |
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Die Beratung unserer Bauherren ist eine unserer Hauptaufgaben. Wir haben langjährige
und einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von Bauvorhaben und können deshalb
Ihre gezielten Fragen beantworten und Ihnen mit weiterführenden fachlichen Informationen zur Seite stehen.
Eckhard M. Grübbel referiert über das Energiesparhaus und seine Funktionsweise. |
Der Einfamilienhausbau ist neben der Praxis- und Büroplanung ein Schwerpunkt unseres
Büros. Viele „werdende Bauherren“ benötigen
zum Einstieg in Ihr Bauvorhaben eine Hilfestellung:
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DIE IMMOBILIE ALS KAPITALANLAGE |
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Die gesetzliche Rente wird in Zukunft langsamer steigen
als früher. Kern der letzten Rentenreform war daher der Ausbau
einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge, die durch staatliche
Förderung initiiert werden soll.
Wer selber für das Alter vorsorgen will, wird deshalb vom Staat durch Steuererleichterungen und Zulagen umfassend gefördert. Prinzipiell gilt: Jeder entscheidet selbst, welche Form der zusätzlichen Altersvorsorge die individuell passende ist. Der Staat fördert den gewählten Altersvorsorgevertrag, solange bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Altersvorsorgeverträge können auch für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums genutzt werden. Diese Möglichkeit trägt der hohen Wertschätzung Rechnung, die Wohneigentum als Altersvorsorge in weiten Kreisen der Bevölkerung genießt. |
Ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, 80% der
Bundesbürger erklärten in Umfragen, dies sei die sinnvollste
private Altersvorsorge. Diejenigen, die in eigenen Immobilien leben,
geben im Alter etwa 5% ihres verfügbaren Einkommens für
das Wohnen aus, Mieter zahlen etwa 20%. Wenn eine Wohnung oder
ein Eigenheim entschuldet ist, wird das verfügbare monatliche
Einkommen um rund 500 € erhöht – denn so viel müssten
die Rentner, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, für
eine Mietwohnung aufbringen. Bei Pflegebedürftigkeit in hohem Alter, stellt das Wohneigentum zudem eine finanzielle Reserve da, die eine Unterbringung in einem guten Pflegeheim ermöglicht. Deshalb bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit – in einem festgelegten Rahmen – Beträge aus der geförderten privaten Altersvorsorge für den Bau oder Erwerb einer im Inland gelegenen selbstgenutzten Wohnung zu entnehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Bürger – trotz der Kapitalentnahme – im Alter ein angemessen hoher Rentenanspruch auf Grund des Altersvorsorgevertrages zur Verfügung steht. |
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KAUFEN ODER SELBST BAUEN |
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Alternativen des Eigentumserwerbs – hier einige Denkanstöße:
Wir können mit Ihnen über diese Fragen diskutieren und für Sie beratend tätig sein! |
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