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		Dipl.-Ing. Eckhard M. Grübbel Architektur, Innenarchitektur, Design
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz · Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
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KOSTENPLANUNG

KOSTENPLANUNG

Aufgabe von uns als Architekten und Planern ist die Kostenplanung. Sie umfasst die gesamte Begleitung des Bauvorhabens hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkung und sollte so früh wie möglich begonnen und laufend überprüft und angeglichen werden. Nur so kann der Bauherr eine zuverlässige Finanzierung planen und den Finanzierungsplan dann auch einhalten.



Nahezu jede Änderung der Planung führt auch zu einer Änderung bei den Kosten. Wenn dies nicht rechtzeitig erkannt und entsprechend gegen gesteuert wird, kann der Finanzierungsrahmen schnell zu eng werden.
Die Grundlagen der Kostengliederung sind z.B. in der DIN 276 festgelegt. Sie ermöglicht eine relativ sichere Ermittlung der zu erwartenden Kosten.


Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen z.B. in Form von Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen.

Die Informationen über die Baumaßnahmen nehmen entsprechend dem Projektfortschritt zu, so dass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst.

Allgemein ist die Kostenplanung die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme während der Planung und Ausführung. Sie befasst sich systematisch mit den Ursachen und Auswirkungen.
Die Kostenermittlung ist die allgemeine Bezeichnung für die Vorausberechnung bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die wie folgt aufgeführten Arten der Kostenermittlung unterschieden:
  • 1. Kostenschätzung
  • 2. Kostenberechnung
  • 3. Kostenanschlag
  • 4. Kostenfeststellung

1. Kostenschätzung

Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten. Sie dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung. Grundlagen für die Kostenschätzung sind: Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, z.B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, z.B. Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277-1 und DIN 277-2, erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen,

  Vorgängen und Bedingungen, Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.

Die Kostenschätzung basiert meist auf unseren Erfahrungswerten als Architekten, aus bereits ähnlich umgesetzten Projekten. Wir wissen daher relativ genau, bei welcher Gebäudegröße etc. mit welchen Kosten zu rechnen ist. Basieren tut die Kostenschätzung auf dem noch recht ungenauen Vorentwurf.

2. Kostenberechnung

Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Sie dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Grundlagen für die Kostenberechnung sind:  Planungsunterlagen, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach   wiederkehrender Raumgruppen, Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, Erläuterungen, z.B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und die Beurteilung der Kosten von Bedeutung sind.

3. Kostenanschlag

Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der Kosten. Er dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Grundlagen für den Kostenanschlag sind: Planungsunterlagen, z.B. endgültige vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen,

  Berechnungen, z.B. für Standsicherheit, Wärmeschutz, technische Anlagen, Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, Erläuterungen zur Bauausführung, z.B. Leistungsbeschreibungen, Zusammenstellungen von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten.

4. Kostenfeststellung

Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten. Sie dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentationen. Grundlagen für die Kostenfeststellung sind: geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistungen, Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen, Erläuterungen.


  Bei untereinander ähnlichen Baumaßnahmen können Kostenkennwerte ausgewertet und dokumentiert werden, um für folgende Projekte frühzeitig eine sichere Kostenschätzung gewährleisten zu können.

KOSTENKONTROLLE

Eine Kostenkontrolle kann man sinnvoll durchführen, indem man zwischen den einzelnen Kostenermittlungsstufen vergleicht. Z.B. die Kostenschätzung mit der Kostenberechnung.

Dadurch bietet sich die Möglichkeit mit einer gezielten Kostensteuerung bei der Entwicklung des Bauvorhabens einzugreifen, insbesondere bei größeren Abweichungen.


 

KOSTENGLIEDERUNG

Gegliedert sind die Kostenermittlungen durch eine Ordnungsstruktur, z. B. den Kostengruppen, Leistungs-Bereichen oder Gewerken und deren Einzelpositionen oder daraus gebildeten Kostenkontrolleinheiten.

Soweit es die Umstände des Einzelfalls zulassen (z.B. im Wohnungsbau) oder erfordern (z.B. bei Modernisierungen), können die Kosten vorrangig ausführungsorientiert gegliedert werden, indem bereits die Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach herstellungsmäßigen Gesichtspunkten unterteilt werden. Hierfür kann die Gliederung in Leistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) – oder

eine Gliederung entsprechend anderen ausführungs- bzw. gewerkeorientierten Strukturen (z.B. Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil C) verwendet werden.

Im Falle einer solchen ausführungsorientierten Gliederung der Kosten ist eine weitere Unterteilung, z.B. in Teilleistungen (Einzelpositionen) erforderlich, damit die Leistungen hinsichtlich Inhalt, Eigenschaften und Menge beschrieben und erfasst werden können. Auch bei einer ausführungsorientierten Gliederung sollten die Kosten in Vergabeeinheiten geordnet werden, damit die projektspezifischen Angebote, Aufträge und Abrechnungen mit den Kostenvorgaben verglichen werden können.


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