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KOSTENPLANUNG |
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Aufgabe von uns als Architekten
und Planern ist die Kostenplanung. Sie umfasst die gesamte
Begleitung des Bauvorhabens hinsichtlich ihrer finanziellen
Auswirkung und sollte so früh wie möglich begonnen
und laufend überprüft und angeglichen werden. Nur
so kann der Bauherr eine zuverlässige Finanzierung planen
und den Finanzierungsplan dann auch einhalten.
Nahezu jede Änderung der Planung führt auch zu einer Änderung bei den Kosten. Wenn dies nicht rechtzeitig erkannt und entsprechend gegen gesteuert wird, kann der Finanzierungsrahmen schnell zu eng werden. Die Grundlagen der Kostengliederung sind z.B. in der DIN 276 festgelegt. Sie ermöglicht eine relativ sichere Ermittlung der zu erwartenden Kosten. |
Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der
Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen z.B. in Form von Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen.
Die Informationen über die Baumaßnahmen nehmen entsprechend dem Projektfortschritt zu, so dass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst. Allgemein ist die Kostenplanung die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme während der Planung und Ausführung. Sie befasst sich systematisch mit den Ursachen und Auswirkungen. Die Kostenermittlung ist die allgemeine Bezeichnung für die Vorausberechnung bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten.
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1. Kostenschätzung |
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Die Kostenschätzung ist eine
überschlägige Ermittlung
der Kosten. Sie dient als eine Grundlage für die Entscheidung über
die Vorplanung. Grundlagen für die Kostenschätzung sind:
Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, z.B.
versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, Berechnung
der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, z.B. Grundflächen
und Rauminhalte nach DIN 277-1 und DIN 277-2, erläuternde Angaben
zu den planerischen Zusammenhängen,
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Vorgängen und Bedingungen, Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.
Die Kostenschätzung basiert meist auf unseren Erfahrungswerten als Architekten, aus bereits ähnlich umgesetzten Projekten. Wir wissen daher relativ genau, bei welcher Gebäudegröße etc. mit welchen Kosten zu rechnen ist. Basieren tut die Kostenschätzung auf dem noch recht ungenauen Vorentwurf. |
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2. Kostenberechnung |
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| Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Sie dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Grundlagen für die Kostenberechnung sind: Planungsunterlagen, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach |
wiederkehrender Raumgruppen, Berechnung der Mengen
von Bezugseinheiten der Kostengruppen, Erläuterungen, z.B.
Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung,
die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen,
aber für die Berechnung und die Beurteilung der Kosten von
Bedeutung sind.
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3. Kostenanschlag |
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Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue
Ermittlung der Kosten. Er dient als eine Grundlage für die
Entscheidung über
die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe.
Grundlagen für den Kostenanschlag sind: Planungsunterlagen,
z.B. endgültige vollständige Ausführungs-, Detail-
und Konstruktionszeichnungen,
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Berechnungen, z.B. für Standsicherheit, Wärmeschutz, technische Anlagen, Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, Erläuterungen zur Bauausführung, z.B. Leistungsbeschreibungen, Zusammenstellungen von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten. | |
4. Kostenfeststellung |
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Die Kostenfeststellung ist die
Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten. Sie dient zum
Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentationen.
Grundlagen für die Kostenfeststellung
sind: geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen,
Nachweise der Eigenleistungen, Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen,
Erläuterungen.
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Bei untereinander ähnlichen Baumaßnahmen
können Kostenkennwerte ausgewertet und dokumentiert werden,
um für folgende Projekte frühzeitig eine sichere Kostenschätzung
gewährleisten zu können.
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KOSTENKONTROLLE |
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Eine Kostenkontrolle kann man sinnvoll durchführen,
indem man zwischen den einzelnen Kostenermittlungsstufen vergleicht.
Z.B. die Kostenschätzung mit der Kostenberechnung.
Dadurch bietet sich die Möglichkeit mit einer gezielten Kostensteuerung bei der Entwicklung des Bauvorhabens einzugreifen, insbesondere bei größeren Abweichungen. |
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KOSTENGLIEDERUNG |
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Gegliedert sind die Kostenermittlungen
durch eine Ordnungsstruktur, z. B. den Kostengruppen, Leistungs-Bereichen
oder Gewerken und deren Einzelpositionen oder daraus gebildeten
Kostenkontrolleinheiten.
Soweit es die Umstände des Einzelfalls zulassen (z.B. im Wohnungsbau) oder erfordern (z.B. bei Modernisierungen), können die Kosten vorrangig ausführungsorientiert gegliedert werden, indem bereits die Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach herstellungsmäßigen Gesichtspunkten unterteilt werden. Hierfür kann die Gliederung in Leistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) – oder |
eine Gliederung entsprechend anderen ausführungs-
bzw. gewerkeorientierten Strukturen (z.B. Verdingungsordnung für
Bauleistungen VOB Teil C) verwendet werden.
Im Falle einer solchen ausführungsorientierten Gliederung der Kosten ist eine weitere Unterteilung, z.B. in Teilleistungen (Einzelpositionen) erforderlich, damit die Leistungen hinsichtlich Inhalt, Eigenschaften und Menge beschrieben und erfasst werden können. Auch bei einer ausführungsorientierten Gliederung sollten die Kosten in Vergabeeinheiten geordnet werden, damit die projektspezifischen Angebote, Aufträge und Abrechnungen mit den Kostenvorgaben verglichen werden können. |
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