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LEITUNG DES BAUVORHABENS |
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Die Bauleitung auf der Baustelle ist
unser tägliches Geschäft während der Zeit
der Umsetzung Ihres Bauvorhabens, sowie im Vorfeld und in der
Nachbereitung. Im Einzelnen überwachen wir die Übereinstimmung der
Genehmigungsplanung, der Ausführungspläne sowie der Leistungsbeschreibung
mit dem geltenden Recht vor Baubeginn.
Wir prüfen die Übereinstimmung der Tragwerksplanung mit den Ausführungsplänen und koordinieren alle fachlich Beteiligten auf der Baustelle, damit sind z.B. die Handwerker und Fachingenieure gemeint. Bei größeren Bauvorhaben finden regelmäßige Baubesprechungen statt und ein Bautagebuch auf der Baustelle dokumentiert, wann welche Leistung stattgefunden hat. Die allgemeine Leitung der Baustelle ist natürlich die Hauptaufgabe der Bauleiter.
Die zeitliche Planung der Baumaßnahme, meist in Form eines Bauzeitenplans, gehört mit zu den Bauleitungsaufgaben: Dies ist ein Balkendiagramm in dem jedes Gewerk aufgeführt ist mit dem geplanten Beginn und dem geplanten Ende der Leistung, die schließlich in der endgültigen Fertigstellung endet. |
Um die ausgeführten Leistungen abrechnen
zu können nehmen wir als Bauleiter
gemeinsam mit den ausführenden Unternehmen die Leistungen
in einem Aufmaß auf. Darüber hinaus sind wir bei der
Bauabnahme mit der ausführenden Firma und dem Bauherren zugegen
und stellen ggf. etwaige Mängel fest. Auch beantragen wir die
behördlichen Abnahmen.
Während der Bauzeit und nach der Fertigstellung eines jeden Gewerks, führen wir die Rechnungsprüfung der Abschlags- und Schlussrechnungen durch, sowie die Kostenfeststellung. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt auch die Übergabe des Objekts an den Bauherren. Alle notwendigen und erforderlichen Unterlagen werden hierbei mit zusammengestellt, z.B. Bedienungsanleitungen oder Prüfprotokolle. Es können auch die Gewährleistungsfristen gesondert aufgelistet werden. Die Überwachung der Beseitigung der bei den Abnahmen festgestellten Mängel gehört auch mit zu unseren Aufgaben. Abschließend erfolgt die Kostenkontrolle, d.h. der Vergleich zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten mit dem Kostenanschlag. In der HOAI ist die Vergütung der Bauleitung (Objektüberwachung) genau geregelt (siehe „Nützliche Links“). |
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