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E-PASS AB JULI 2008 |
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Wann werden die neuen gesetzlichen Bestimmungen
gültig?
Die Politiker haben entschieden: Ab Juli 2008 ist der Gebäude-Energieausweis Pflicht. Neue Förder-Programme der KfW zur Energiebedarfsoptimierung sind geplant. Der Informationsbedarf bei den Wohneigentümern ist deshalb enorm hoch. Rechtliche Situation Ausgang ist die EU Richtlinie 2002/91/EG, die die Einführung von „Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ vorschreibt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EU Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu zählt u.a. der Energiepass (E-Pass). Randbedingungen definiert die gültige EnEV. Energiepass verursacht Streit Gemäß der EU-Richtlinie hätte der Energiepass für Wohngebäude bereits ab Anfang Januar 2006 durch alle Mitgliedsländer in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung verzögerte sich in Deutschland jedoch. Die EU-Richtlinie wurde mit dem Ziel eingeführt, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Gelingen soll dies durch die europaweite Einführung eines Energieausweises. Beim Übergang eines Gebäudes durch
Vermietung oder Verkauf sowie bei der neuen Errichtung ist dem
Nutzer solch ein Energiepass vorzulegen.
Neubau Für alle unsere Neubauten können wir bereits jetzt schon den dena-Energiepass erstellen. |
Interessenkonflikte Die verschiedene Interessensgemeinschaften wie Kammern, Verbände und Verbraucherzentralen sind sich uneinig über die Kriterien an den Energieausweis: Sollen bedarfsorientierte oder verbrauchsorientierte Kriterien an den Pass gestellt werden? In einem verbrauchsorientierten Pass würden sich z.B. auch Einflussfaktoren wie Mieterverhalten oder Wohnungsleerstand auswirken. Der Pass könnte somit nicht die, wie bereits bei Waschmaschinen, bekannten Energieverbrauchklassen von rot bis grün darstellen. Aus Sicht der Immobilien- und Wohnungswirtschaft könnte allerdings ein bedarfsorientierter Ausweis eine zuverlässige Vergleichbarkeit nicht gewährleisten. Einige Stimmen fordern bereits die freie Wahl zwischen den beiden Varianten… Der bedarfsorientierte Energiepass liefert somit Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen. Der verbrauchsorientierte Ausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an. |
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VORSTUDIEN |
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Seit 2002 haben sich Architekten, Ingenieure, Industrie, Handwerk,
Wohnungswirtschaft und Verbände mit dem Thema auseinandergesetzt.
Dabei ist es der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Rahmen eines
Feldversuches gelungen, den Prototyp eines |
bundeseinheitlichen
E-Passes zu entwickeln, der ab Januar 2006 zum „amtlichen“ Standard
werden sollte. Wesentliche Bestandteile des dena-Energiepasses
sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen
Gebäudequalität sowie ein marktgerechtes Label.
Quelle: Deutsche Energie Agentur GmbH (dena) |
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EINIGUNG |
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Die zuständigen Ministerien
einigten sich nach monatelangem Streit nun endlich auf einen Kompromiss.
Mit über zwei Jahren Verspätung wird der Energieausweis
für Gebäude ab Juli 2008 Pflicht für den Altbau.
Hausbesitzer müssen von 2008 an bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien nach monatelangem Streit geeinigt und sich letztendlich an einem Vorschlag von Umweltminister Gabriel orientiert. Folgende Punkte werden in der Energieeinsparverordnung, deren Verabschiedung für Mitte 2007 erwartet wird, festgehalten:
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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie |
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