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ENERGIEPASS

E-PASS AB JULI 2008

Wann werden die neuen gesetzlichen Bestimmungen gültig?

Die Politiker haben entschieden: Ab Juli 2008 ist der Gebäude-Energieausweis Pflicht. Neue Förder-Programme der KfW zur Energiebedarfsoptimierung sind geplant. Der Informationsbedarf bei den Wohneigentümern ist deshalb enorm hoch.


Rechtliche Situation

Ausgang ist die EU Richtlinie 2002/91/EG, die die Einführung von „Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ vorschreibt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EU Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu zählt u.a. der Energiepass (E-Pass). Randbedingungen definiert die gültige EnEV.


Energiepass verursacht Streit

Gemäß der EU-Richtlinie hätte der Energiepass für Wohngebäude bereits ab Anfang Januar 2006 durch alle Mitgliedsländer in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung verzögerte sich in Deutschland jedoch.

Die EU-Richtlinie wurde mit dem Ziel eingeführt, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Gelingen soll dies durch die europaweite Einführung eines Energieausweises. Beim Übergang eines Gebäudes durchEnergiepass Vermietung oder Verkauf sowie bei der neuen Errichtung ist dem Nutzer solch ein Energiepass vorzulegen.

Neubau

Für alle unsere Neubauten können wir bereits jetzt schon den dena-Energiepass erstellen.


Interessenkonflikte

Die verschiedene Interessensgemeinschaften wie Kammern, Verbände und Verbraucherzentralen sind sich uneinig über die Kriterien an den Energieausweis: Sollen bedarfsorientierte oder verbrauchsorientierte Kriterien an den Pass gestellt werden? In einem verbrauchsorientierten Pass würden sich z.B. auch Einflussfaktoren wie Mieterverhalten oder Wohnungsleerstand auswirken. Der Pass könnte somit nicht die, wie bereits bei Waschmaschinen, bekannten Energieverbrauchklassen von rot bis grün darstellen.

Aus Sicht der Immobilien- und Wohnungswirtschaft könnte allerdings ein bedarfsorientierter Ausweis eine zuverlässige Vergleichbarkeit nicht gewährleisten. Einige Stimmen fordern bereits die freie Wahl zwischen den beiden Varianten…

Der bedarfsorientierte Energiepass liefert somit Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen. Der verbrauchsorientierte Ausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.



VORSTUDIEN

Energieeffienzklasse Seit 2002 haben sich Architekten, Ingenieure, Industrie, Handwerk, Wohnungswirtschaft und Verbände mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei ist es der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Rahmen eines Feldversuches gelungen, den Prototyp eines
  bundeseinheitlichen E-Passes zu entwickeln, der ab Januar 2006 zum „amtlichen“ Standard werden sollte. Wesentliche Bestandteile des dena-Energiepasses sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität sowie ein marktgerechtes Label.

Quelle: Deutsche Energie Agentur GmbH (dena)


EINIGUNG

Die zuständigen Ministerien einigten sich nach monatelangem Streit nun endlich auf einen Kompromiss. Mit über zwei Jahren Verspätung wird der Energieausweis für Gebäude ab Juli 2008 Pflicht für den Altbau.

Hausbesitzer müssen von 2008 an bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien nach monatelangem Streit geeinigt und sich letztendlich an einem Vorschlag von Umweltminister Gabriel orientiert.

Folgende Punkte werden in der Energieeinsparverordnung, deren Verabschiedung für Mitte 2007 erwartet wird, festgehalten:

  • 1. Bis Oktober 2008
  • ... gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude.

  • 2. Ab 2008
  • ... besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden.


 
  • Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

  • 3. Für alle Wohngebäude,
  • ... die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

  • 4. Aus Sicht des Bundesministeriums
  • ... für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen, dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit dieser Lösung wird ein angemessener Anreiz für energetische Sanierungen gesetzt und damit verstärkt auf die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hingewirkt.

  • 5. Die Laufzeit des Energiepasses,
  • ... der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie



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