Bau-Lexikon

Bauwissen für Schlauer-Bauer:

Die wichtigsten Fachbegriffe und Hintergründe rund ums Bauen kurz und knapp erklärt

Wer zum ersten Mal baut, wird mit vielen neuen und unbekannten Fachbegriffen und Themen konfrontiert, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Unser Bauwissen für Schlauer-Bauerinnen und Schlauer-Bauer erläutert die wichtigsten Begriffe, Schlagworte und Sachverhalte zum Bauen, zu Baustoffen, zu Bauleistungen, zu Gebäudetechniken und zur Zukunft des Bauens.

 

Falls Ihnen ein Begriff fehlt, oder Sie nach einer bestimmten Erklärung suchen: Sprechen Sie uns einfach an. Unser Kontaktformular finden Sie gleich hier auf der Seite ganz unten. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


  • Abbund

    Im Zimmererhandwerk wird oft vom Abbund eines Daches gesprochen. Dabei handelt es sich um das millimetergenaue Vorbereiten der gesamten Dach- und Holzkonstruktion. Die notwendigen Bauhölzer werden also nicht erst auf der Baustelle, sondern schon im Vorfeld „abgebunden“. Die gesamte Holzkonstruktion wird vor Montagebeginn millimetergenau berechnet, konstruiert und vorbereitet. Damit die komplexe Konstruktion aus Gratsparren, Firstpfetten, Kopfbändern, Pfosten und Fußpfetten auf der Baustelle auch wirklich nahtlos ineinander passt.


    Beim Bau von Gebäuden in Holzrahmenbauweise findet übrigens nicht nur der Abbund der Dachelemente, sondern auch die Vormontage aller Wandpaneele im Vorfeld statt. Das verkürzt nicht nur die Bauzeit, sondern sorgt für ein Höchstmaß an handwerklicher Präzision. 


  • Armierung

    Als Bewehrung oder Armierung bezeichnet man die Verstärkung von Betonbauteilen mit sogenanntem Bewehrungs- oder Armierungsstahl. Dabei geht es darum, die Tragfähigkeit von Beton deutlich zu erhöhen. Der exakte Stahlanteil wird von den Statikern für jedes Betonbauteil genau errechnet und vorgegeben.

     

    Für die Bewehrung kommen, je nach Einsatzzweck, sowohl Stahlstäbe als auch Stahlmatten zum Einsatz. Gut zu sehen ist das bei den Arbeiten an den Gebäudefundamenten. Durch die Bewehrung werden auch Risse in Betonbauteilen wesentlich reduziert, damit zum Beispiel die Kelleraußenwände wasserdicht gebaut werden können.

     

    Gut zu wissen: Bei unseren Bauprojekten beschränken wir den Einsatz von Beton aus ökologischen Gründen ganz bewusst auf das unbedingt notwendige Maß. In Wänden über dem Gelände lässt sich Beton heute problemlos durch nachhaltigere Baustoffe mit viel besserer CO2-Bilanz ersetzen. 


  • Aufmaß

    Als Aufmaß bezeichnen wir das örtliche exakte Vermessen eines bestehenden Bauwerks. Dazu wird das Objekt auf der Baustelle "aufgemessen". Das Aufmaß bildet die Grundlage für die weiteren  Planungsschritte und ist ein wichtiger Bestandteil des gesamten Bauvorhabens. 


    Dabei müssen sowohl die Bemessung selbst als auch die Dokumentation klar definierte Anforderungen erfüllen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) entsprechen. 


    Für uns als Generalunternehmer ist es selbstverständlich, dass wir alle Prozesse und Materialen nicht nur sauber und nachvollziehbar dokumentieren. Viel wichtiger ist uns Transparenz und Offenheit von Anfang an. Deshalb sind unsere Aufmaße nicht nur klar und verständlich, sondern immer auch sehr detailliert.  

  • Ausführungsplanung

    Die Ausführungsplanung ist fester Bestandteil der der sogenannten Objekt- und Fachplanung nach HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure). Sie ist die fünfte Phase im planerischen Prozess und damit gleichzeitig die Grundlage für die Vorbereitung zur Vergabe des Bauprojekts an ein Hochbauunternehmen oder einen Generalunternehmer, wie wir es sind. 


    Während der Ausführungsplanung werden die vorher von den Bauherren genehmigten Architektenentwürfe zu einem Plansatz ausgearbeitet, der alle für die Bauausführung notwendigen Details und Angaben enthält. Um alle baulichen Maßnahmen bis ins Detail vorzubereiten, werden die Ausführungspläne in einem größeren Maßstab als bei der Entwurfsplanung erstellt. Grundrisse und Schnitte meist im Maßstab M 1:50, Details im Maßstab 1:20 bis 1:1. 


    Kurz gesagt enthalten die in der Ausführungsplanung erstellten Pläne alle Informationen die zum Errichten oder zum Umbau eines Gebäudes notwendig sind. Und alle notwendigen Angaben, um zum Beispiel auch die Abfolge der Gewerbe bei der späteren Bauausführung zu koordinieren. 


  • Baubeschreibung

    Eine Baubeschreibung dient dazu alle wichtigen Details zu einem geplanten Objekt oder Bauprojekt zusammenzutragen, um eine detaillierte Leistungsbeschreibung und ein konkretes Angebot abgeben zu können. 


    Um Sie nicht mit zu vielen Details zu verwirren, haben wir speziell für unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber eine eigene und leicht verständliche Form der Baubeschreibung entwickelt. Unser Bauhandbuch erläutert Fachbegriffe, vertieft Detailinformationen und dient dem leichteren Verständnis unserer Leistungsbeschreibungen und Angebote. 

  • Bauleitung

    Die Bauleitung überwacht und dirigiert die ordnungs- und termingerechte Ausführung der Baumaßnahmen und Bauarbeiten. Sie ist zuständig für die laufende Bauorganisation und Baukoordination. Und sie ist zentrale Anlaufstelle für alle technischen und kaufmännischen Fragestellungen während der gesamten Bauzeit. 


    Die Bauleitung der Grübbel Generalunternehmer ist persönlicher Ansprechpartner der Bauherren und Projektleiter vor Ort für alle an der Bauausführung beteiligten Gewerke. Darüber hinaus steht die Bauleitung unseren Auftraggeber:innen auch bei Fragen zu Themen wie Antragsformularen, Eigenleistungsgewerken und der Vorbereitung des Umzugs mit Rat und Tat zur Seite. 

  • Bewehrung

    Als Bewehrung oder Armierung bezeichnet man die Verstärkung von Betonbauteilen mit sogenanntem Bewehrungs- oder Armierungsstahl. Dabei geht es darum, die Tragfähigkeit von Beton deutlich zu erhöhen. Der exakte Stahlanteil wird von den Statikern für jedes Betonbauteil genau errechnet und vorgegeben.

     

    Für die Bewehrung kommen, je nach Einsatzzweck, sowohl Stahlstäbe als auch Stahlmatten zum Einsatz. Gut zu sehen ist das bei den Arbeiten an den Gebäudefundamenten. Durch die Bewehrung werden auch Risse in Betonbauteilen wesentlich reduziert, damit zum Beispiel die Kelleraußenwände wasserdicht gebaut werden können.

     

    Gut zu wissen: Bei unseren Bauprojekten beschränken wir den Einsatz von Beton aus ökologischen Gründen ganz bewusst auf das unbedingt notwendige Maß. In Wänden über dem Gelände lässt sich Beton heute problemlos durch nachhaltigere Baustoffe mit viel besserer CO2-Bilanz ersetzen. 


    (Siehe auch Armierung und Stahlbeton)

  • Dämmung

    Die Dämmung eines Gebäudes ist ein entscheidender Faktor seiner Gesamtenergiebilanz. Das betrifft energetisch optimierte konventionelle Bauten ebenso, wie zum Beispiel Gebäude und Häuser, die im Holzrahmenbau errichtet wurden. 


    Ein entscheidender Schritt in Richtung Green Building ist jetzt im Holzrahmenbau gelungen. Statt konventioneller Mineralwollplatten setzen unsere Partner verstärkt auf natürliche Dämmstoffe aus Zellulose oder Holzfasern. 


    Die Fasern aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen enthalten keinerlei bedenkliche Stoffe oder Zusätze. Sie sind diffusionsoffen, feuchtigkeitsregulierend und halten nicht nur die Kälte im Winter, sondern auch die Hitze im Sommer zuverlässig aus dem Hausinneren fern. Außerdem sind sie auch aus ökologischer Sicht unschlagbar, denn sie benötigen bemerkenswert wenig Energie bei der Produktion und bei der Verarbeitung.


    Dank einer ausgeklügelten Einblastechnik in die noch offenen liegenden Wandelemente werden die Wärmedämmstoffe absolut hohlraum- und fugenfrei und vor allen Dingen auch setzungssicher eingebracht. Erst danach werden die Wandelemente für die Rohbaumontage verschlossen.


    (Siehe auch Green Building)

  • Dekarbonisierung

    Unter Dekarbonisierung wird die möglichst komplette Vermeidung von CO2-Emissionen verstanden. Dabei geht es um die konsequente und nachhaltige Umstellung von Wirtschaftskreisläufen auf dauerhaft CO2-freie Produkte und Produktionsprozesse. Mit dem Ziel den Klimaschutz voranzutreiben und eine CO2-Neutralität zu erreichen. Also den Verzicht um fossile Rohstoffe und die proaktive Nutzung von nachwachsenden Rohstoffe und erneuerbaren Energiequellen.


    Als Generalunternehmer haben wir uns zum Ziel gesetzt, nachhaltige Gebäude zu bauen. Unser Ziel ist es, nicht nur den CO2-Fußabdruck unserer Gebäude möglichst klein zu halten. Wir möchten auch alle am Bau beteiligten Materialien und Partner in die Gebäude-Gesamtbilanz einzubeziehen. Um eines Tages tatsächlich ganzheitlich klimaneutrale Gebäude komplett ohne CO2-Belastung bauen zu können. Von der Wahl der Baustoffe über die Nutzung bis zum Recycling. Also ein komplettes Gebäudeleben lang. Deshalb verzichten wir so weit wie möglich auf Beton. Wir reduzieren die Verwendung von Hartschäumen bei der Fassadengestaltung. Und wir nutzen den nachwachsen Rohstoff Holz als Baustoff. 

  • Effizienzhaus

    Seit 1. November 2020 ist das neue GEG (Gebäude-Energiegesetz) in Kraft. Damit wurde eine neue Klassifizierung eingeführt, die den energetischen Zustand eines Gebäudes besser beschreibt. Dieser Begriff lautet „Effizienzhaus“ und wird durch eine Kennzahl ergänzt, die den jeweiligen Energiestandard beschreibt. 


    Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Träger der Fördermaßnahmen hat dazu Standards definiert, die konkrete Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und die Transmissionsverluste von Bauten definieren. Diese Klassifizierung erlaubt die Einordnung von Gebäuden nach ihren Energiestandards. Generell gilt: Je kleiner die Kennzahl, desto energieeffizienter das Gebäude. Und desto höher die Förderung. 


    Die Klassifizierung der KfW nach Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust: 

    - KfW-Effizienzhaus 40 (40 % Primärenergiebedarf / 55 % Transmissionswärmeverlust) *

    - KfW-Effizienzhaus 55 (55 % Primärenergiebedarf / 70 % Transmissionswärmeverlust) 

    - KfW-Effizienzhaus 70 (70 % Primärenergiebedarf / 85 % Transmissionswärmeverlust) 

    - KfW-Effizienzhaus 85 (85 % Primärenergiebedarf / 100 % Transmissionswärmeverlust) 

    - KfW-Effizienzhaus 100 (100 % Primärenergiebedarf / 115 % Transmissionswärmeverlust) 

    - KfW-Effizienzhaus 115 (115 % Primärenergiebedarf / 130 % Transmissionswärmeverlust) 


    Von der KfW gefördert und bezuschusst werden aktuell folgende Effizienzhaus-Klassen: 

    - Energieeffiziente Neubauten als KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40plus 

    - Energetische Sanierungen als KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55, 40

    - Denkmalgeschützte Gebäude als KfW-Effizienzhaus Denkmal


    * Das KfW-Effizienzhaus 40plus hat die gleichen Richtwerte, erfordert aber zusätzliche bauliche Maßnahmen, wie eine Anlage zur Stromerzeugung und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung). 


    (siehe auch Gebäudeenergiegesetz (GEG), Niedrigenergie, Passivhaus)


  • Entwurfsplanung

    Die Entwurfsplanung ist eine projektvorbereitende Phase im Planungsprozess von Bauprojekten. Ziel der Entwurfsplanung ist es, auf Basis der Grundlagenermittlung und der Vorplanung ein ganzheitliches und praxisnahes Planungskonzept zu entwickeln, das alle projektspezifischen Fragestellungen und Herausforderungen berücksichtigt. Die Entwurfsplanung ist das sichtbare Ergebnis der engen Abstimmung und intensiven Kommunikation mit den jeweiligen Auftraggeber:innen. 


    Wie alle planerischen Leistungen im Bauwesen ist auch die Entwurfsplanung in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) verankert, das sogenannte Leistungsphasen (LPH) definiert. Als eine von neuen Phasen führt die Entwurfsplanung (LPH 3) die Vorplanung (LPH 2) in die sogenannte Genehmigungsplanung (LPH 4) über, die dann als Grundlage für notwendige Baugenehmigungsverfahren dient. 


    (siehe auch HOAI, Ausführungsplanung, Tragwerksplanung)

  • Fassade

    Während im Gebäude die letzten Gewerke zugange sind, gewinnt das Gebäude draußen durch die Gestaltung der Fassade sein endgültiges Gesicht. Die Fassade hat nicht nur eine architektonische Wirkung und eine gestalterische Funktion. Sie schützt vor der Witterung. Sie hält Hitze und Kälte fern. Und sie sorgt für ein optimales Wohnklima.


    Wir wären aber nicht wir, wenn wir nicht der Werkstoff-Ökologie die gleiche Priorität verleihen würden, wie der Werkstoff-Funktion. Deshalb reduzieren wir bereits seit Jahren den Einsatz von problematischen Hartschäumen, wie Polystyrol, so weit wie nur irgend möglich. Und wir verwenden als Putzgrund nachhaltige und robuste Holzweichfaserdämmplatten aus nachwachsenden Rohstoffen. Holzfaserdämmplatten gehören übrigens zu den ältesten industriell hergestellten Naturdämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen und haben auch nach über 100 Jahren nichts von ihren überzeugenden Vorteilen verloren.


    Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Fassadentypen: 


    Die Holzfassade 

    Die Holzfassade wird mit horizontaler Stülpschalung oder vertikaler Boden-Decke-Schalung auf entsprechenden Lattungsebenen ausgeführt. Die Holzoberflächen erhalten dann eine Farbbeschichtung mit umweltfreundlicher Holzlasur. 


    Die Putzfassade

    Die Ausführung der Armierungs- und Dekorputzschichten des Außenputzes erfolgt auf Holzweichfaserdämmplatten aus nachwachsenden Rohstoffen.


    Die Plattenfassade

    Die Fassadenflächen werden Schichtpressstoffplatten (HPL) überdeckt. Die Mischung von natürlichen Fasern mit thermohärtenden Harzen liefert eine hochstabile, dichte Platte in vielen Farben und Strukturen.


    Die Klinkerfassade

    Die Verblendung der Außenwände erfolgt mit Sichtklinkern. Dabei wird die Verfugung gleich beim Aufmauern feucht in feucht, mit Schlauch oder Fugenkelle ausgeführt. 


  • GEG Gebäude-Energiegesetz

    Das neue Gebäude-Energiegesetz (kurz GEG) wurde verabschiedet, um einen einheitlichen Standard für zeitgemäße Niedrigst-Energiegebäude zu schaffen. Das neue Gesetz schreibt den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden verbindlich fest. Und es definiert die Eckwerte zur nachhaltigen Senkung des Jahresbedarfs an Primärenergien.


    Das Gesetz erfüllt endlich die Forderung nach einer Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude. Und nach einer Vereinfachung der ordnungsrechtlichen Standards für Niedrigst-Energiegebäude. Für Bauherren bedeutet das unter dem Strich mehr Planungssicherheit und eine stärkere Förderung ökologischer Bemühungen.


    Lesen Sie über das neue GEG (Gebäude-Energiegesetz) unter Bauwissen/Gebäudeenergiegesetz


    (Siehe auch Effizienzhaus, Niedrigenergie, Passivhaus)

  • Generalunternehmer

    Ein Generalunternehmer, wie Grübbel, erbringt alle Bauleitungen und Baunebenleistungen aus einer Hand. Das beginnt mit der Zusammenarbeit mit einem Architekten und reicht über die Bauausführung, die Koordination aller Gewerke und die Bauleitung bis zur umfassenden Baudokumentation und zur schlüsselfertigen Übergabe des Bauobjekts. 


    Die Vorteile eines Generalunternehmers liegt auf der Hand: 

    • Ein Generalunternehmer GmbH erbringt alle Bauleistungen und Baunebenleistungen, die zur Errichtung eines Gebäudes nötig sind. Das umfasst alle Bauphasen von der Bauplanung bis zum Schlüsselfertigbau.
    • Ein Generalunternehmer verantwortet und koordiniert alle Leistungen und Gewerke. Er beauftragt alle erforderlichen Fachunternehmen und Handwerksbereiche. Damit ist der Generalunternehmer auch der einzige Vertragspartner des Bauherren und trägt ihm gegenüber auch die volle Verantwortung für die Bauhaftung und die Baugesamtleistung.

  • Green Building

    Green Building (zu deutsch Grünes Gebäude) oder Grünes Bauen ist die international gebräuchliche Bezeichnung für ökologisches Bauen. Damit werden Gebäudekonzepte bezeichnet, die den Leitgedanken der Nachhaltigkeit verfolgen und möglichst wenig Primärenergien verschwenden. 


    Der CO2-Ausstoß ist zu einer der Begleiterscheinungen der Industrialisierung geworden, die die Umwelt am stärksten beeinflussen. Die konventionelle Bauindustrie trägt dazu mit rund 40 % nicht unwesentlich bei. Folgerichtig rücken auch in der Baubranche Themenfelder wie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Umweltverantwortung immer mehr in den Fokus. 


    Unser Ziel bei Grübbel ist die deutliche Reduzierung des gesamten CO2-Fußabdrucks eines Gebäudes. Dabei berücksichtigen wir den gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes. Angefangen bei der Konzeption und Planung über die Wahl der Baustoffe und die Bauausführung hin zum Betrieb und zur Wartung bis zur regenerativen Demontage. 


    Dafür setzen wir von Anfang an auf Materialien mit guter CO2-Bilanz. Auf Baumaterialien mit kurzen Transportwegen. Auf Rohstoffe aus erneuerbaren oder recycelten Materialien. Auf energieeffiziente Klimakonzepte. Auf natürliche Beleuchtungs- und Beschattungskonzepte. Auf dezentrale Hauskraftwerke. Auf smarte Gebäudeautomatisierungslösungen. Auf Abfallkompostierung. Auf Solarenergie und Pufferbatterien. Auf Regenwasser-Recycling. Und natürlich auch auf intelligente architektonische Lösungen. Und auf durchdachte Effizienzhäuser. 


    (Siehe auch Dekarbonisierung)

  • HOAI

    Die sogenannte HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen im Bauwesen. Als Verordnung des Bundes ist sie für alle Personen bindend, die in Deutschland Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Bauwesen und Stadtplanung erbringen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung. Die HOAI ist damit ein verbindliches Entgeltrecht für alle Planungsleistungen im Bauwesen. In der im Laufe der Jahre kontinuierlich novellierten Honorarordnung wurden zuletzt zum 1. Januar 2021 auch die Vorgaben der EU-Kommission europarechtskonform umgesetzt.


    Um die Vergütung für die Planungsleistungen zu definieren, werden die typischen Aufgaben, die Architekten und Ingenieure erbringen, in neun Leistungsphasen gegliedert (LPH). Dabei handelt es sich um sogenannte Grundleistungen, denen bestimmte Honorarsätze zu Grunde liegen. Trotzdem regelt die HOAI nicht, welche Leistungen der Architekt oder Ingenieur zu erbringen hat. Der genaue Umfang der Leistungen wird in einem separaten Werkvertrag festgelegt, den Bauherr und Architekt oder Ingenieur für das jeweilige Bauprojekt schließen.  


    Die einzelnen Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach HOAI gliedern sind wie folgt: 

    - LPH 1 HOAI: Grundlagenermittlung 

     Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung des Bedarfs

    - LPH 2 HOAI: Vorplanung 

    Bewertung der Gegebenheiten, Kostenschätzung, Vorentwurf 

    - LPH 3 HOAI: Entwurfsplanung 

    Gesamtentwurf, Objektbeschreibung, Kostenberechnung, Terminierung

    - LPH 4 HOAI: Genehmigungsplanung 

    Erarbeitung und Einreichung der Bauanträge 

    - LPH 5 HOAI: Ausführungsplanung 

    Ausarbeitung und Darstellung ausführungsreifer Planungen 

    - LPH 6 HOAI: Vorbereitung der Vergabe 

    Ermittlung von Materialien und Mengen, Aufstellung von Leistungsverzeichnissen  

    - LPH 7 HOAI: Mitwirkung bei der Vergabe 

    Fremdkostenermittlung, Mitwirkung bei Angebotseinholung und Auftragsvergabe  

    - LPH 8 HOAI: Objektüberwachung und Dokumentation 

    Überwachung der Bauausführung und Dokumentation des Bauablaufs 

    - LPH 9 HOAI: Objektbetreuung

    Fachliche Bewertung von Gewährleistungs- und Mängelansprüchen 


    (Siehe auch Ausführungsplanung, Entwurfsplanung, Tragwerksplanung)

  • Holzhaus/Holzrahmenbau

    Als Holzrahmenbau bezeichnet man ein Bauverfahren, das die Tradition des Fachwerkbaus mit den heutigen Anforderungen des Hausbaus perfekt kombiniert. Die beim traditionellen Fachwerk sichtbare Holzkonstruktion wird beim Holzrahmenbau nach innen verlegt und von außen mit Platten verkleidet. Zusätzlich wird jedes Bauelement durch einen umlaufenden Holzrahmen definiert.  


    Dieses einzigartige Konstruktionsprinzip erlaubt die Vorproduktion ganzer Wand und Deckenelemente, was zu einer erheblich verkürzten Rohbauzeit auf der Baustelle führt. 


    Der Holzrahmenbau hat aber noch mehr Vorteile zu bieten. Holz ist nicht nur einer der ältesten Baustoffe der Menschheit. Holz ist heute zukunftsweisender und bahnbrechender denn je. Denn kaum ein Material verbindet in so idealer Weise ein umweltschonendes Bauen, einen ressourcenschonenden Umgang mit der Natur und ein gesundes und behagliches Wohnklima. 


    Deshalb arbeiten wir beim Holzrahmenbau mit Partnern zusammen, die unsere Vision vom Green Building mittragen. Zum Beispiel mit der konsequenten Verwendung von kammergetrocknetem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Dem gleichzeitigen Verzicht auf eine fungizide, biozide und pestizide Behandlung von Bauteilen innerhalb der Holzbaukonstruktionen. Der Bevorzugung einheimischer Hölzer, wie zum Beispiel der Märkische Kiefer aus zertifizierten deutschen Anbaugebieten. Und der baubiologischen und ökologischen Dämmung der Wandtafeln mit nachwachsenden Faserdämmstoffen. 


    (Siehe auch Green Building)

  • Kniestock

    Als Kniestock oder Drempel wird die Außenwand eines Gebäudes bezeichnet, die an der Traufseite eines Hauses liegt. Also die Seite, an der das Dach seine Tropfkante oder Dachrinne hat. Der Kniestock ist eine niedrige (Rest)Wand über der Decke des letzten Obergeschosses, auf die der Dachstuhl aufgesetzt wird. 


    Im Innenbereich eines Hauses bestimmt der Kniestock damit gleichzeitig die Höhe der Stellfläche unter der Dachschräge. Je höher also der Kniestock, umso mehr Stellfläche und Nutzfläche steht im Dachgeschoss zur Verfügung.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungsbeschreibung erläutert die auszuführenden Bauleistungen so vollständig wie möglich. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Bauherren über jede Phase des gemeinsamen Projekts so umfassend wie möglich informiert sind. Transparenz steht für uns an erster Stelle. 


    Unsere Leistungsbeschreibungen Deshalb finden Sie in Ihrer Leistungsbeschreibung wirklich alle Details, die für das Bauvorhaben sowohl technisch als auch kalkulatorisch relevant sind. Wir benennen nicht nur die Qualitäten von Baumaterialen, wir bestimmen die genaue Zahl der Steckdosen, die exakte Ausführung der Innentüren, wenn es erforderlich sogar den Typ und die Anzahl der notwendigen Schrauben. Damit gehen wir teilweise sogar über formalen Anforderungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen) hinaus. 


    Das mag auf den ersten Blick kleinlich klingen. Aber es gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir wirklich an jedes Detail gedacht haben. Und, dass wir Ihre Bauprojekt auch tatsächlich bis ins kleine Detail vorgeplant haben. Damit Sie entspannt und gelassen die zügige Bauausführung genießen können. 

  • Lüftung

    Nicht nur bei Niedrigenergie- und Effizienzhäusern ist eine wirkungsvolle Be- und Entlüftung entscheidend für das Raumklima und die Wohnqualität. Deshalb entwickeln wir schon in der Vorplanung ein passendes und nachhaltiges Lüftungskonzept, das auf die Lage, das Gebäude und sein Nutzungskonzept abgestimmt ist.


    Vom Fensterfalzlüfter für den wichtigen Mindestfeuchteschutz, über Einzellüfter bis zur zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung stehen verschiedenste Komfort-Optionen mit unterschiedlichen energetischen Eigenschaften für den hygienischen Luftwechsel und kontinuierlichen Luftaustausch zur Verfügung. Das schließt auch die Wahl passender Lüftungskomponenten für eine möglichst gute Filtration von Pollen oder Staub ein. 


    Bei Grübbel Generalunternehmer betrachten wir das energetische Konzept eines Gebäudes gesamtheitlich. Wärmerzeugung, Klimatisierung und Lüftung sind für uns untrennbar miteinander verbunden. Der ressourcenschonende Umgang mit erneuerbaren Energien ist zentraler Bestanteil unserer Firmenphilosophie. Dabei orientieren wir uns eng an den Vorgaben des GEG (Gebäude-Energiegesetz) und am Effizienzhaus-Anforderungskatalog der Bauförderungsprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). 


    (Siehe auch GEG, Effizienzhaus)

  • Niedrigenergiehaus

    Der Begriff Niedrigenergiehaus ist nicht fest definiert. Generell beschreibt er nur eine Gebäude, das ein ressourcenschonendes Energiekonzept verfolgt und möglichst wenig Primärenergie an fossilen Brennstoffen verbraucht. Bauliche Maßnahmen dafür sind zum Beispiel: 

    - eine optimierte Dämmung von Dach und Fassade 

    - der Einbau von Wärmeschutzfenstern 


    Die Vorgaben für die energetischen Anforderungen an Niedrigenergiehäuser wurden früher durch die EnEV (Energie-Einsparverordnung) geregelt, die seit November 2020 durch das neue GEG (Gebäude-Energiegesetz) definiert werden. In diesem Zusammenhang wurde der etwas schwammige Begriff Niedrigenergiehaus durch den Begriff Effizienzhaus mit einer konkreten Energiekennzahl ersetzt.


    Gerade Gebäude, die aus und mit Holz gebaut werden, eignen sich besonders gut für eine energieeffiziente Bauweise. Die Gründe sind einleuchtend: 

    - Das Wärmeempfinden ist bei Holz höher, als bei Stein. Wände in Holzrahmenbauweise fühlen sich wärmer und angenehmer an, als Wände aus Stein oder Beton. 

    - Holzhäuser sind auf Grund des natürlichen Materials seltener von Schimmelbefall betroffen, als konventionelle Bauten. Die Wände sind atmungsaktiver. Dadurch können Aufwendungen für aufwändige Lüftungskonzepte reduziert werden.

    - Die Wärmedämmeigenschaften von Holz als Baustoff sind von Natur aus hervorragend. Selbst Kältebrücken zwischen einzelnen Bauteilen können effizient verhindert werden.


    (Siehe auch GEG, Effizienzhaus, Passivhaus)

  • Passivhaus

    Ein Passivhaus ist im Prinzip auch ein Niedrigenergiehaus. Entscheidend für die Bewertung ist der Verbrauch von extern zugeführter Energie, wie zum Beispiel fossile Brennstoffe. Der ist bei Passivhäusern besonders gering. Dafür sorgen eine besonders gute Dämmung. Große Fensterflächen zur Sonnenseite und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Das alle machte eine zusätzliche Heizungsanlage im besten Fall überflüssig oder zumindest selten erforderlich. Das Gebäude verhält sich also passiv, was den Bedarf an zusätzlichen Energiequellen betrifft. 


    (Siehe auch GEG, Effizienzhaus, Niedrigenergiehaus) 

  • Sichtschutz/Sonnenschutz

    Die fachgerechte Integration der bei der Grundlagenermittlung festgelegten Rollläden oder Sicht- und Sonnenschutzlösungen verlangt bereits in der Planungsphase viel Know-how. Gerade die Bereiche der sogenannten Fensterstürze sind sehr anspruchsvoll in Bezug auf Tragwerk, Wärmeschutz und Dichtheit. 


    Grund für die frühzeitige Planung: Nur von außen vor der Mehrfachverglasung angebrachte Verschattungsanlagen bringen einen nennenswerten Sonnen- und/oder Wärmeschutz. Außerdem lässt sich die Steuerung so komfortabel in die Haustechnik integrieren. Und außerdem können die hohen Anforderungen des Effizienzhaus 40plus schon im Vorfeld optimal berücksichtigt und in ein Gesamtbelüftungskonzept eingeplant werden. 


    Damit Sie nicht ins Schwitzen kommen, berechnen wir die einzelnen Komponenten frühzeitig mit einer speziellen Wärmeschutz-Software. Zusätzliche Verschattungslösungen oder Rollos lassen sich natürlich auch später noch problemlos nachgerüstet. Sie haben aber selten den Wirkungsgrad bauseitiger Sicht- und Sonnenschutzlösungen. 


    (Siehe auch Lüftung)

  • Stahlbetonbau

    Als Stahlbeton bezeichnet man einen Verbundwerkstoff aus Beton und Stahl. Durch den Materialverbund wird die Druckfestigkeit von Beton mit der Zugfestigkeit von Stahl kombiniert, um eine hohe Festigkeit und Beständigkeit zu erreichen. 


    Ein wichtiger Einsatzbereich des Stahlbetonbaus ist die Errichtung des Fundaments, auf dem das spätere Gebäude errichtet werden soll. Für die sogenannten Gründungsbauteile Ihre Gebäudes kommt ein spezieller, sehr leistungsfähiger Beton zum Einsatz, der den hohen Anforderungen und Belastungen dauerhaft Stand halten kann.


    Bevor allerdings elementare und tragende Bauteile betoniert werden können, sind die vorgeplanten Schalungselemente und vor allen Dingen der Armierungsstahl fachgerecht zu montieren. Damit hier alles im besten Sinn des Wortes „nach Plan“ läuft, ist auch hier die Beteiligung eines unserer Statiker im Rahmen unserer üblichen Bauüberwachung selbstverständlich.


    Wir sind uns natürlich der bekanntermaßen kritischen CO2-Belastung während der Zementherstellung bewusst. In Maßen und professionell eingesetzt ist Beton aber nach wie vor die richtige Material-Entscheidung für diesen Einsatzzweck. Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, berechnen wir natürlich für jeden Gebäudetyp ganz exakt und individuell die optimale Balance zwischen allen technischen und ökologischen Aspekten.


    (Siehe auch Armierung, Bewehrung)

  • Tragwerksplanung

    Die Tragwerksplanung, Baustatik oder kurz Statik ist ein Fachgebiet der Ausführungsplanung. Ziel ist die Berechnung und Sicherstellung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes über seine gesamte Lebensdauer. Dabei wird nicht nur das Eigengewicht und Nutzlasten berechnet, sondern auch mögliche Belastungsspitzen, wie zum Beispiel Anbauten, Schneelasten, Windlasten oder Verkehrslasten. 


    Letztlich geht um den Nachweis der Standsicherheit eines Gebäudes unter Bewertung des statischen Gesamtsystems der miteinander verbundenen, lasttragenden Konstruktionen aus Holz, Stahl, Mauerwerk und/oder Stahlbeton. Damit ist die Tragwerksplanung ein wichtiger Baustein in der Gesamtplanung, da sie dafür Sorge trägt, dass alle sicherheitsrelevanten, rechtlichen und technischen Bauvorschriften Berücksichtigung finden. 


    Eine der großen Herausforderungen bei der Entwicklung des Tragwerkskonzeptes ist, die geplante Gebäudenutzung mit wirtschaftlichen und ästhetischen Ansprüchen in Einklang zu bringen. Deshalb arbeiten bei Grübbel Generalunternehmer Architekten, Bauingenieure und Tragwerksplaner Hand in Hand, um eine optimale und ganzheitliche Lösung für eine projektierte Gebäudekonzeption zu entwickeln.  


    (Siehe auch HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung)

  • Trockenbau

    Als Trockenbau oder Innenausbau bezeichnet man die Montage und Errichtung von allen raumdefinierenden Bauteilen im inneren des Hauses oder Rohbaus. Da die Trockenbauarbeiten nie eine tragende Funktion in der Statik eines Gebäudes besitzen, werden sie nicht dem Rohbau, sondern dem Ausbau zugerechnet.

     

    Der Trockenbau verleiht einem Gebäude seine bauphysikalische und baufunktionale Form. Denn neben der Raumteilung, der Raumbegrenzung und der dekorativen Ausgestaltung von Wänden, Böden oder Decken übernimmt der Trockenbau wichtige Aufgaben im Bereich des Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Schall-, Brand- und Strahlenschutzes.

     

    Zu den klassischen Trockenbauarbeiten gehören zum Beispiel: Die Errichtung leichter Trennwände mit Metall oder Holzständerkonstruktion und einer Verkleidung aus Wandbauplatten. Die Montage von Unterdecken oder abgehängten Decken. Der Einbau von Türen, Zargen, Fenstern, Oberlichtern oder Revisionsöffnungen. Die Errichtung von Tragekonstruktionen für Sanitärobjekte oder Installationswände. Die Verkleidung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Die Errichtung von Bodensystemen, wie Doppel- oder Hohlraum- oder Unterböden. Oder auch die Errichtung selbsttragender Raum-im-Raum-Systeme, wie zum Beispiel Besprechungs-, Sanitär oder Schallschutzkabinen im gewerblichen Bereich. 

  • Wärmedämmung

    Die Dämmung eines Gebäudes ist ein entscheidender Faktor seiner Gesamtenergiebilanz. Das betrifft energetisch optimierte konventionelle Bauten ebenso, wie zum Beispiel Gebäude und Häuser, die im Holzrahmenbau errichtet wurden. 


    Ein entscheidender Schritt in Richtung Green Building ist jetzt im Holzrahmenbau gelungen. Statt konventioneller Mineralwollplatten setzen unsere Partner verstärkt auf natürliche Dämmstoffe aus Zellulose oder Holzfasern. 


    Die Fasern aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen enthalten keinerlei bedenkliche Stoffe oder Zusätze. Sie sind diffusionsoffen, feuchtigkeitsregulierend und halten nicht nur die Kälte im Winter, sondern auch die Hitze im Sommer zuverlässig aus dem Hausinneren fern. Außerdem sind sie auch aus ökologischer Sicht unschlagbar, denn sie benötigen bemerkenswert wenig Energie bei der Produktion und bei der Verarbeitung.


    Dank einer ausgeklügelten Einblastechnik in die noch offenen liegenden Wandelemente werden die Wärmedämmstoffe absolut hohlraum- und fugenfrei und vor allen Dingen auch setzungssicher eingebracht. Erst danach werden die Wandelemente für die Rohbaumontage verschlossen.


    (Siehe auch Green Building)

  • Wärmeschutznachweis

    Der Wärmeschutznachweis bestätigt offiziell, dass die nach GEG (Gebäude-Energiegesetz) geforderten Mindestanforderungen eingehalten und nachgewiesen werden. Gemäß GEG erfolgt mit dem Wärmeschutznachweis die erforderliche Einbeziehung der entsprechenden haustechnischen Anlagen und unter Berücksichtigung der Außenbauteile (Hülle), die als U-Werte abschließend festgelegt werden. 


    Die Erstellung der entsprechenden Formulare findet im Zuge der Werkplanung nach dem Honorar- und Leistungskatalog der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) statt. Die Prüfung des Nachweises sowie die Kontrolle der Ausführung erfolgt gemäß Gebäude-Energiegesetz (GEG 2020) und wird durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz durchgeführt.


    (Siehe auch GEG, HOAI)

Sie wollen uns näher kennen lernen? Sie wollen mehr über unsere Vision von CO2-neutralen Gebäuden erfahren? Sie suchen zuverlässigen Rat von einem Experten? Wir stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Schreiben Sie uns einfach ein paar Zeilen. Wir freuen uns auf Sie.

Grübbel Generalunternehmer GmbH

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